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I.ON

Solaranlage im Aargau: Planung, Installation und Förderung

Wir planen und installieren Photovoltaikanlagen im ganzen Kanton Aargau, auf Wunsch mit Batteriespeicher und Ladestation.

Förderung für Ihre Solaranlage

Der Bund zahlt über Pronovo eine Einmalvergütung. Die Höhe rechnen wir Ihnen in der Offerte aus. Der Kanton Aargau fördert Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher nicht direkt. Er zahlt nur einen Bonus, wenn zusammen mit der Photovoltaikanlage das Dach oder die Fassade gedämmt wird. Mehrere Gemeinden zahlen aber einen eigenen Beitrag.

Zusätzliche Förderung Ihrer Gemeinde

Der Kanton Aargau fördert Wärmepumpen, aber keine Photovoltaikanlagen. Diese Gemeinden zahlen einen eigenen Beitrag:

GemeindeSolaranlageWärmepumpe
AarauCHF 500 plus CHF 100 pro kWp, ab 2 kWp, höchstens CHF 15'000anstelle von Öl, Gas oder Elektroheizung: Luft-Wasser (bis 50 kW) CHF 2'000 plus CHF 30 pro kW, Erdsonde CHF 2'000 plus CHF 60 pro kW
Badenzusätzlich 50 % der Einmalvergütung des Bundes, höchstens CHF 15'000zusätzlich 50 % des kantonalen Beitrags, seit 1. Mai 2026 nicht mehr in Fernwärmegebieten
Wettingenzusätzlich 50 % der Einmalvergütung (Anlagen ab 1. Januar 2023)zusätzlich 50 % des kantonalen Beitrags, wo kein Wärmeverbund möglich ist
Kaiseraugst100 % des Bundesbeitrags, höchstens CHF 50'000 (nur selbst bewohnte bestehende Gebäude)anstelle von Öl, Gas oder Elektroheizung: 100 % des kantonalen Beitrags
Magdenpauschal CHF 1'000Luft-Wasser CHF 2'000, Erdsonde CHF 3'000 (nicht beim Ersatz einer Wärmepumpe)
Stein AG–Grundwasser-Wärmepumpe CHF 100 pro kW, höchstens CHF 8'000

Stand September 2026, massgebend sind die Bestimmungen der Gemeinde. Den Beitrag Ihrer Gemeinde nennen wir Ihnen zusammen mit der Offerte.

Vergütung für Ihren Solarstrom 2026

Steuern sparen: Abzug bei der Bundessteuer nur noch bis Ende 2028

Bis Ende 2028 können Sie Photovoltaik, Wärmepumpe und Batteriespeicher an bestehenden Gebäuden bei den Steuern abziehen. Im Kanton Aargau ist die erstmalige Installation einer Solaranlage und eines Batteriespeichers abziehbar, ebenso die Wärmepumpe. Bei Neubauten gilt das erst fünf Jahre nach Fertigstellung. Abziehbar ist der Betrag nach Abzug der Förderbeiträge.

Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts per 1. Januar 2029 fällt der Abzug bei der Bundessteuer weg. Der Regierungsrat des Kantons Aargau schlägt vor, die Abzüge bei der Kantonssteuer längstens bis 2050 beizubehalten.

Allgemeine Information, keine Steuerberatung.

Ihr Ansprechpartner vor Ort

Standort Bubendorf.

Unser Team für die Nordwestschweiz plant und installiert vom Standort Bubendorf aus. Begehung, Offerte, Fördergesuch, Montage und Service kommen aus einer Hand, ohne Subunternehmer.

I.ON Energy Services
Wattwerkstrasse 2
4416 Bubendorf
0800 800 840
info@ion-e.ch

Montag bis Freitag, 08:00 bis 18:00 Uhr. Kostenlose Offerte innert 48 Stunden.

Mehr über unseren Standort Bubendorf

Von I.ON realisierte Anlage in Pratteln, Basel-Landschaft

Standort Bubendorf auf Google Maps

Beim Laden der Karte werden Daten an Google übermittelt. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

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