Solaranlage im Aargau: Planung, Installation und Förderung
Wir planen und installieren Photovoltaikanlagen im ganzen Kanton Aargau, auf Wunsch mit Batteriespeicher und Ladestation.
Förderung für Ihre Solaranlage
Der Bund zahlt über Pronovo eine Einmalvergütung. Die Höhe rechnen wir Ihnen in der Offerte aus. Der Kanton Aargau fördert Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher nicht direkt. Er zahlt nur einen Bonus, wenn zusammen mit der Photovoltaikanlage das Dach oder die Fassade gedämmt wird. Mehrere Gemeinden zahlen aber einen eigenen Beitrag.
Zusätzliche Förderung Ihrer Gemeinde
Der Kanton Aargau fördert Wärmepumpen, aber keine Photovoltaikanlagen. Diese Gemeinden zahlen einen eigenen Beitrag:
| Gemeinde | Solaranlage | Wärmepumpe |
|---|---|---|
| Aarau | CHF 500 plus CHF 100 pro kWp, ab 2 kWp, höchstens CHF 15'000 | anstelle von Öl, Gas oder Elektroheizung: Luft-Wasser (bis 50 kW) CHF 2'000 plus CHF 30 pro kW, Erdsonde CHF 2'000 plus CHF 60 pro kW |
| Baden | zusätzlich 50 % der Einmalvergütung des Bundes, höchstens CHF 15'000 | zusätzlich 50 % des kantonalen Beitrags, seit 1. Mai 2026 nicht mehr in Fernwärmegebieten |
| Wettingen | zusätzlich 50 % der Einmalvergütung (Anlagen ab 1. Januar 2023) | zusätzlich 50 % des kantonalen Beitrags, wo kein Wärmeverbund möglich ist |
| Kaiseraugst | 100 % des Bundesbeitrags, höchstens CHF 50'000 (nur selbst bewohnte bestehende Gebäude) | anstelle von Öl, Gas oder Elektroheizung: 100 % des kantonalen Beitrags |
| Magden | pauschal CHF 1'000 | Luft-Wasser CHF 2'000, Erdsonde CHF 3'000 (nicht beim Ersatz einer Wärmepumpe) |
| Stein AG | – | Grundwasser-Wärmepumpe CHF 100 pro kW, höchstens CHF 8'000 |
Stand September 2026, massgebend sind die Bestimmungen der Gemeinde. Den Beitrag Ihrer Gemeinde nennen wir Ihnen zusammen mit der Offerte.
Vergütung für Ihren Solarstrom 2026
- AEW: Festpreis 8.20 Rp./kWh exkl. MWST, inklusive Herkunftsnachweis (Anlagen von 2 bis 30 kW).
- SWL Lenzburg: 10.00 Rp./kWh im Sommer und 14.00 Rp./kWh im Winter, exkl. MWST, inklusive Herkunftsnachweis (Anlagen bis 30 kWp mit Eigenverbrauch).
- Eniwa (Aarau) und Regionalwerke Baden: mindestens 6.0 Rp./kWh (Anlagen bis 30 kW).
Steuern sparen: Abzug bei der Bundessteuer nur noch bis Ende 2028
Bis Ende 2028 können Sie Photovoltaik, Wärmepumpe und Batteriespeicher an bestehenden Gebäuden bei den Steuern abziehen. Im Kanton Aargau ist die erstmalige Installation einer Solaranlage und eines Batteriespeichers abziehbar, ebenso die Wärmepumpe. Bei Neubauten gilt das erst fünf Jahre nach Fertigstellung. Abziehbar ist der Betrag nach Abzug der Förderbeiträge.
Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts per 1. Januar 2029 fällt der Abzug bei der Bundessteuer weg. Der Regierungsrat des Kantons Aargau schlägt vor, die Abzüge bei der Kantonssteuer längstens bis 2050 beizubehalten.
Allgemeine Information, keine Steuerberatung.
Ihr Ansprechpartner vor Ort
Standort Bubendorf.
Unser Team für die Nordwestschweiz plant und installiert vom Standort Bubendorf aus. Begehung, Offerte, Fördergesuch, Montage und Service kommen aus einer Hand, ohne Subunternehmer.
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