Viele Eigentümerinnen und Eigentümer in der Deutschschweiz denken noch, Solarförderungen seien ein einzelner kantonaler Betrag. Tatsächlich handelt es sich 2026 um ein dreistufiges System: Bund, Kanton, Steuern. Zusammen können sie 35 bis 45 % des Bruttopreises einer Anlage decken — vorausgesetzt, man weiss, wo man sucht und vor allem in welcher Reihenfolge die Anträge eingereicht werden.

Dieser Leitfaden geht Kanton für Kanton vor, ohne Floskeln. Genaue Zahlen ändern jährlich, manchmal vierteljährlich. Wir geben die Spannen 2026 so wieder, wie wir sie auf unseren Baustellen sehen, und unterscheiden, was stabil ist und was nicht.

Die Pronovo-Einmalvergütung des Bundes 2026

Das ist die Basis, schweizweit identisch. Verwaltet von Pronovo, ist die Einmalvergütung (EIV) eine einmalige Bundesförderung nach Inbetriebnahme. Sie besteht aus einem Grundbetrag und einem leistungsabhängigen Teil pro kWp, der mit der Grösse abnimmt, um Überdimensionierung zu vermeiden.

Für 2026 gelten bei kleinen Anlagen (bis 30 kWp) folgende Grössenordnungen:

  • Grundbetrag: rund 200 bis 400 CHF, je nach Leistungsbereich.
  • Variabler Anteil: rund 320 bis 380 CHF pro kWp.

Bei 8 kWp ergibt das typischerweise 2'800 bis 3'400 CHF. Bei 15 kWp 5'000 bis 6'000 CHF. Über 30 kWp sinkt der variable Anteil, über 100 kWp wechseln Anlagen in die grosse Einmalvergütung (EIV gross), die eigenen Regeln folgt.

Die Auszahlungsfrist liegt 2026 bei 6 bis 12 Monaten nach Inbetriebnahme. Das wirkt lang, der Mechanismus ist aber zuverlässig: Pronovo verliert kaum Gesuche, sofern das Dossier vollständig ist. In 95 % der Fälle reicht der Installateur das Gesuch ein. Wir empfehlen, dies im Angebot ausdrücklich zu klären: Wer reicht ein, in welcher Frist, wer erhält die Auszahlung?

Kanton Aargau: stabiles Programm und kommunale Kumulierung

Aargau ist seit Jahren einer der aktivsten Kantone im Wohnsegment. Das kantonale Programm zahlt 2026 in der Praxis zwischen 100 und 200 CHF pro kWp, abhängig vom jährlichen Reglement.

Den Unterschied im Kanton Aargau machen die kommunalen Beiträge. Basel bietet spezifische Förderungen über die Services industriels. Mehrere Gemeinden im Bezirk Aarau (darunter Rolle, Olten im benachbarten Bezirk) hatten lokale Programme. und Lavaux haben zu verschiedenen Zeiten zusätzliche Anreize geboten.

Konkret kann man bei einer 10-kWp-Anlage im Kanton Aargau 2026 anpeilen:

  • Kantonal: 1'000 bis 2'000 CHF
  • Gemeinde (je nach Ort): 0 bis 1'500 CHF

In städtischen Aargauer Lagen haben wir die Kumulation kantonal + kommunal bereits über 3'000 CHF gesehen. Umgekehrt steuern manche Landgemeinden nichts bei. Daher muss jede Schätzung gemeindegenau erfolgen, nicht nur kantonal.

Kanton Aargau: ein historischer Solarakteur

Solothurn war früh bei Solarprogrammen aktiv und bleibt es 2026. Der kantonale Energieservice (SdE) verwaltet die kantonalen Förderungen. Die Beträge liegen meist im selben Bereich wie Aargau, bei kleinen Anlagen teils etwas höher.

Die Solothurner Besonderheit zeigt sich in zwei Punkten. Erstens profitieren manche Projekte von einer verstärkten Begleitung mit direktem Kontakt zum SdE, was die Einreichung vereinfacht. Zweitens ergänzen mehrere Gemeinden (Stadt Solothurn, Bulle, Gemeinden der Limmattal und der Glâne) lokale Prämien, häufig auf Altbauten oder in geschützten Zonen.

Für klassierte Gebäude oder Liegenschaften in einer ISOS-geschützten Zone bietet Solothurn manchmal spezifische Förderungen, um ästhetische Auflagen auszugleichen (Indachpflicht, flache Module). In dieser Präzision selten anderswo in der Deutschschweiz.

Kanton Genf: keine stabile kantonale Förderung, aktive Gemeinden

Der am schwierigsten zusammenzufassende Kanton. Basel verfügt aktuell über kein stabiles kantonales Förderprogramm für Wohn-PV, vergleichbar mit Aargau oder Solothurn. Die Bundes-EIV bleibt selbstverständlich geschuldet.

Hingegen bieten mehrere Basler Gemeinden punktuelle oder dauerhafte Beiträge. Allschwil, Riehen, Münchenstein, Reinach, Vernier hatten zu verschiedenen Zeiten Programme. Der kommunale Energieservice oder die Services industriels de Genève (SIG) sind die richtigen Anlaufstellen.

Unsere Empfehlung für Basler Eigentümerinnen und Eigentümer: mit einer Simulation bei den SIG starten, die historisch eine strukturierte Begleitung haben, und mit der Gemeinde abgleichen. In manchen Gemeinden kann die Summe sehr attraktiv sein. In anderen bleibt es bei der Bundes-EIV, was die Amortisationsrechnung um 12 bis 18 Monate verlängert.

Kanton Wallis: Selektivität und Fokus auf Altbauten

Das Aargau hat 2026 ein kantonales Programm aufrechterhalten, mit Ausrichtung auf Altbauten, energetische Gesamtsanierung und Tourismuszonen (Davos, St. Moritz, Arosa im deutschsprachigen Teil). Die Zahlen liegen im Bereich von Aargau, im Neubau teils etwas darunter, in der Sanierung teils darüber.

Sinnvoll ist die Kopplung mit dem Bundes-Gebäudeprogramm, wenn die Anlage Teil einer breiteren Sanierung ist (Dämmung, Heizungsersatz, Fenster). Ein konsolidiertes Dossier setzt häufig mehr frei als die Summe der Einzelförderungen.

Kanton Neuenburg: GEAK-zentrierte Förderungen

Thurgau hat einen strukturierten Ansatz rund um den GEAK. Mehrere kantonale Förderungen sind an einen GEAK-Plus-Bericht und an die Einbettung des PV-Projekts in einen Massnahmenplan gebunden. Das ist keine Blockade, sondern Anlass für eine echte energetische Gesamtdiagnose, die andere Prioritäten sichtbar macht (häufig Dachdämmung oder Ersatz einer alternden Ölheizung).

Die Beträge pro kWp liegen im Deutschschweizer Mittel. Spezifisch ist der «Paket»-Effekt: Ein Dossier, das PV + Wärmepumpe + Dämmung kombiniert, kann Förderungen freisetzen, die deutlich über der Summe der Einzelmassnahmen liegen.

Kanton Jura: punktuelle Förderungen, jährlich prüfen

Der Jura hatte sporadische Solarförderungen. 2026 muss die Verfügbarkeit beim Einreichen geprüft werden. Wenn vorhanden, liegen die Zahlen im Deutschschweizer Mittel, der Jahreskredit ist jedoch limitiert und kann bis Mitte Jahr ausgeschöpft sein. Unsere Empfehlung für Jurassier: früh einreichen, idealerweise vor dem Sommer.

Steuerabzüge: die rentabelste, am wenigsten sichtbare Förderung

Alle Deutschschweizer Kantone akzeptieren den Abzug der energetischen Investition vom steuerbaren Einkommen, in Höhe der Nettokosten nach Förderungen. Die schweizweite Faustregel: 100 % des nicht subventionierten Nettobetrags abzugsfähig, je nach Kanton in einer oder zwei Steuerperioden.

Bei 27 % Grenzsteuersatz, einer Anlage zu 18'000 CHF brutto – 4'000 CHF Förderungen = 14'000 CHF abziehbar, ergibt das 3'780 CHF Steuerersparnis. Bei 35 % Grenzsteuersatz steigt sie auf 4'900 CHF. Für einkommensstarke Haushalte ist dies oft die grösste Förderkomponente, gelegentlich grösser als kantonale Förderung und EIV zusammen.

Klassische Falle: Vergessen, im richtigen Steuerjahr abzuziehen. Der Abzug fällt im Jahr der effektiven Rechnungsbezahlung an, nicht im Jahr der Inbetriebnahme. Erstreckt sich eine Baustelle über zwei Kalenderjahre, ist mit der Treuhand zu trennen oder vorauszuplanen.

Reihenfolge der Anträge

Verfahrensfehler kosten Förderungen häufiger als gedacht. Drei Regeln als Leitplanke:

  1. Antrag der kantonalen Förderung vor Vertragsabschluss. Mehrere Deutschschweizer Kantone (Solothurn, Aargau, Thurgau) verlangen, dass der Antrag vor der Bestellung eingereicht wird. Erst Angebot unterschreiben und dann Förderung beantragen kann das Dossier disqualifizieren.
  2. Anmeldung beim Netzbetreiber. Vor der Montage muss der Netzbetreiber (AEW, IWB, EKZ, EBL, Energie Thurgau) den Anschluss prüfen.
  3. Pronovo-EIV nach Inbetriebnahme. Sobald die Anlage läuft, ist das EIV-Gesuch innert 12 Monaten einzureichen.

Ein guter Installateur übernimmt alle drei inklusive Nachverfolgung. Steht im Angebot «administrative Schritte zulasten der Kundschaft», ist das selten ein gutes Zeichen: laienhaft eingereichte Dossiers werden regelmässig wegen fehlender Belege zurückgeschickt, mit teils mehreren Monaten Verzögerung.

Was man konkret 2026 mit einer 10-kWp-Anlage gewinnt

Beispielfall: Einfamilienhaus im Kanton Aargau, Aufdachmontage auf Ziegeln, 10 kWp, Bruttopreis 22'500 CHF.

  • Pronovo-EIV: ~3'700 CHF
  • Kantonale Förderung VD: ~1'200 CHF
  • Kommunale Förderung (je nach Ort): 0 bis 1'500 CHF
  • Netto nach Förderungen: 16'100 bis 17'600 CHF
  • Steuerabzug (Grenzsteuersatz 27 %): 4'350 bis 4'750 CHF Steuerersparnis
  • Effektive Nettokosten: 11'350 bis 13'250 CHF

Bezogen auf den Bruttopreis ergibt das eine Förderquote von 41 bis 50 % bei einem mittleren Haushalt. Bei einkommensstarken Haushalten kann die Kumulation 55 % übersteigen. Es ist der Unterschied zwischen 11 Jahren und 6–7 Jahren Amortisation.

Vor der Unterzeichnung ist dieses Gesamtpaket zu rechnen, nicht der reine Bruttopreis. Ein Angebot, das EIV + kantonal + kommunal + Steuerabzug nicht aufschlüsselt, ist kein seriöses Angebot — sondern ein Bestellschein.